Planen Sie den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung? Die steuerlichen Aspekte spielen dabei eine entscheidende Rolle für Ihren Gewinn. Erfahren Sie hier, welche Steuern anfallen können und wie Sie diese optimal gestalten.
Grundlagen der Besteuerung beim Wohnungsverkauf
Die Besteuerung beim Wohnungsverkauf orientiert sich am erzielten Gewinn und Ihrem persönlichen Steuersatz. Der Veräußerungsgewinn – die Differenz zwischen Verkaufspreis und ursprünglichen Anschaffungskosten – bildet die Berechnungsgrundlage für die Steuer.
Besonders wichtig ist die Spekulationsfrist von zehn Jahren. Verkäufe innerhalb dieser Frist unterliegen der Einkommensteuer, wobei Gewinne unter 600 Euro steuerfrei bleiben. Verschiedene Kosten wie Maklergebühren, Notarkosten oder wertsteigernde Renovierungen können den steuerpflichtigen Gewinn mindern.
Was ist die Spekulationssteuer?
Die Spekulationssteuer bezeichnet die Einkommensteuer auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG. Die Höhe richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Nach der zehnjährigen Haltefrist können Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen – unabhängig von der Gewinnhöhe.
Wann fällt keine Spekulationssteuer an?
- Bei Selbstnutzung – wenn Sie die Wohnung im Verkaufsjahr und den zwei vorherigen Jahren ausschließlich selbst bewohnt haben
- Bei Ferienwohnungen – sofern diese im relevanten Zeitraum ausschließlich selbst genutzt wurden
- Nach Ablauf der Zehnjahresfrist – unabhängig von der Nutzungsart
- Bei Gewinnen unter 600 Euro (Bagatellgrenze)
Berechnung des Veräußerungsgewinns
Der Veräußerungsgewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten inklusive aller abzugsfähigen Ausgaben.
Erlös und Anschaffungskosten
- Verkaufserlös – der tatsächlich erzielte Verkaufspreis
- Ursprüngliche Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten
- Nachträgliche Herstellungskosten (z.B. Dachausbau)
- Berücksichtigung der bisherigen Abschreibung (AfA)
Abzugsfähige Kosten beim Verkauf
- Maklergebühren und Notarkosten
- Grundbuchgebühren
- Kosten für Immobilieninserate
- Fahrtkosten zu Besichtigungsterminen
- Energieausweise
- Reparatur- und Wartungskosten vor dem Verkauf
- Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensablösung
- Räumungskosten
Steuerliche Besonderheiten und Tipps
Eine strategische Planung des Verkaufszeitpunkts und die geschickte Gestaltung des Übertragungsweges können erhebliche Steuervorteile bringen. Besonders relevant sind dabei die Drei-Objekte-Regel, spezielle Konstellationen bei Familienverkäufen sowie die besonderen Bedingungen bei geerbten Immobilien. Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann unnötige Abgaben vermeiden helfen.
Die Drei-Objekte-Regel
Die Drei-Objekte-Regel markiert die steuerrechtliche Grenze zwischen privatem und gewerblichem Immobilienhandel. Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte gekauft und wieder veräußert, stuft das Finanzamt den Verkäufer als gewerblichen Händler ein. Dies hat weitreichende steuerliche Konsequenzen:
- Wegfall der steuerfreien Veräußerung nach der Spekulationsfrist
- Gewerbesteuerpflicht auf erzielte Gewinne
- Einordnung der Gewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Höhere Gesamtsteuerbelastung
Die Finanzbehörden prüfen dabei nicht nur die reine Anzahl der Objekte, sondern auch zusätzliche Indikatoren wie branchenspezifisches Know-how, den Einsatz von Fremdkapital oder eine systematische Ausrichtung auf Wiederverkauf. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich dringend eine professionelle Steuerberatung.
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Verkauf innerhalb der Familie
Familieninterne Immobilienübertragungen bieten besondere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Besonders vorteilhaft sind Übertragungen an Ehepartner oder Kinder durch die Nutzung von Schenkungsteuer-Freibeträgen, die sich alle zehn Jahre erneuern.
| Verwandtschaftsgrad | Steuerliche Besonderheiten |
|---|---|
| Ehepartner/Kinder | Hohe Freibeträge bei Schenkung, keine Grunderwerbsteuer bei Schenkung |
| Geschwister | Grunderwerbsteuer 3,5-6,5%, reguläre Spekulationssteuer |
Erbschaft und Immobilienverkauf
Bei geerbten Immobilien gelten spezielle steuerliche Regelungen mit besonderen Freibeträgen:
- Ehepartner – 500.000 Euro Freibetrag
- Kinder – 400.000 Euro Freibetrag
- Entferntere Verwandte – 20.000 Euro Freibetrag
Zwei wichtige Steuervorteile bei geerbten Immobilien:
- Übernahme der Spekulationsfrist des Erblassers
- Steuerfreier Verkauf bei Selbstnutzung für mindestens zwei Jahre nach dem Erbfall





