Wie oft zahlt man Grundsteuer? Alle wichtigen Informationen

Als Immobilienbesitzer in Deutschland stehen Sie vor der wichtigen Aufgabe, Ihre Grundsteuer korrekt und pünktlich zu entrichten. Hier erfahren Sie alles über die Zahlungsmodalitäten, die anstehende Reform und wichtige Unterscheidungen zu anderen Immobiliensteuern.

Wie oft zahlt man Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine regelmäßige finanzielle Verpflichtung für Immobilienbesitzer, die standardmäßig vierteljährlich entrichtet wird. Das Finanzamt setzt die Steuer für ein gesamtes Kalenderjahr fest und informiert per Grundsteuermessbescheid. Aktuell gilt noch das alte Berechnungsmodell, während für 2025 eine umfassende Reform geplant ist.

Zahlungstermine der Grundsteuer

  • 15. Februar – erste Rate
  • 15. Mai – zweite Rate
  • 15. August – dritte Rate
  • 15. November – vierte Rate

Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich die Einrichtung eines Dauerauftrags oder die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens. Besitzer mehrerer Immobilien müssen für jedes Objekt separate Zahlungen leisten.

Einmalige Zahlung der Grundsteuer

Alternativ können Sie die Grundsteuer als Jahresbetrag in einer Summe entrichten. Diese Option muss bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden und ist zum 1. Juli eines jeden Jahres fällig. Die Jahresvorauszahlung eignet sich besonders für Eigentümer mit ausreichender Liquidität oder wenn steuerliche Vorteile durch den Zahlungsnachweis erzielt werden sollen.

Die Grundsteuerreform 2025

Die Reform wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig, da die bisherige Berechnungsmethode als verfassungswidrig eingestuft wurde. Die neue Berechnungsformel lautet:

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Grundsteuermessbetrag × Hebesatz

Änderungen durch die Reform

  • Abschaffung der veralteten Einheitswerte
  • Einführung einer modernen, wertbasierten Berechnung
  • Berücksichtigung aktueller Grundstücks- und Immobiliendaten
  • Möglichkeit für Bundesländer, eigene Berechnungsmodelle zu entwickeln
  • Gerechtere Verteilung der Steuerlast

Das Bodenwert-Modell

Dieses alternative Berechnungsverfahren konzentriert sich hauptsächlich auf den reinen Bodenwert. Gebäude und deren Wert werden weniger oder gar nicht berücksichtigt. Ziel ist es, Spekulationen mit unbebauten Grundstücken einzudämmen und deren Bebauung zu fördern.

Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Merkmal Grundsteuer Grunderwerbsteuer
Häufigkeit Jährlich (quartalsweise) Einmalig beim Kauf
Empfänger Kommunen Bundesländer
Höhe Abhängig vom kommunalen Hebesatz 3,5% bis 6,5% des Kaufpreises

Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

Die Grunderwerbsteuer wird bei Immobilientransaktionen fällig und muss innerhalb von 30 Tagen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags entrichtet werden. Als wesentliche Erwerbsnebenkosten variiert der Steuersatz je nach Bundesland:


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  • 3,5% in Bayern und Sachsen
  • 6,5% in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Saarland und Brandenburg

Die Steuerpflicht erstreckt sich auf verschiedene Erwerbsformen:

  • Klassischer Immobilienkauf
  • Erwerb von Erbbaurechten
  • Gesellschaftsrechtliche Transaktionen mit Immobilienbezug
  • Kauf von Eigentumswohnungen inklusive anteiliger Grundstücksrechte

Im Gegensatz zur Grundsteuer muss die Grunderwerbsteuer als Einmalzahlung geleistet werden. Dies sollte bei der Finanzplanung des Immobilienerwerbs besonders berücksichtigt werden.

Verantwortlichkeiten und Berechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine jährliche Verpflichtung für Immobilieneigentümer, die üblicherweise in vier gleichen Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig wird. Bis zur Reform 2025 gilt noch das bisherige Berechnungsmodell, das auf veralteten Einheitswerten basiert.

Rolle der Immobilienbesitzer

Mit dem Immobilienerwerb übernehmen Eigentümer automatisch die Verantwortung für die Grundsteuerzahlung. Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen empfiehlt sich die Einrichtung eines Dauerauftrags für die Quartalszahlungen. Alternativ kann bei der zuständigen Kommune die Zahlung als Jahresbetrag beantragt werden.

Berechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuerberechnung erfolgt in drei Schritten:

  1. Ermittlung des Grundsteuerwerts durch das Finanzamt basierend auf dem Einheitswert
    • Westdeutschland: Einheitswerte von 1964
    • Ostdeutschland: Einheitswerte von 1935
  2. Berechnung des Steuermessbetrags durch Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der gesetzlichen Steuermesszahl
  3. Festsetzung der endgültigen Grundsteuer durch Multiplikation des Steuermessbetrags mit dem kommunalen Hebesatz

Mit der Reform 2025 wird diese Berechnungsmethode grundlegend modernisiert und an aktuelle Immobilienwerte angepasst.

Gunther
Gunther

Mein Name ist Gunther Weber, und ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit Immobilien, Baufinanzierung und rechtlichen Aspekten rund um Eigentum. Mein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich aufzubereiten und Lesern dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen – sei es beim Kauf, Verkauf oder der Verwaltung einer Immobilie.