Teilungserklärung Grundstück: Alles Wichtige im Überblick

Planen Sie die Aufteilung Ihres Grundstücks in Eigentumswohnungen? Eine Teilungserklärung ist dabei das zentrale rechtliche Instrument. Erfahren Sie hier, welche Aspekte Sie beachten müssen und wie Sie den Prozess erfolgreich gestalten.

Was ist eine Teilungserklärung für ein Grundstück?

Eine Teilungserklärung ist ein rechtliches Dokument, das die Aufteilung eines Grundstücks in verschiedene Eigentumswohnungen oder Teileigentum regelt. Bei dieser Aufteilung wird das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt, wobei jeder dieser Anteile mit einem Sondereigentum an einer Wohnung oder einem nicht zu Wohnzwecken dienenden Raum verbunden ist.

Der Eigentümer eines Gebäudes erwirbt automatisch Miteigentumsanteile am dazugehörigen Grundstück. Diese Anteile sind untrennbar mit dem Sondereigentum verbunden und können nicht separat veräußert werden.

Definition und Zweck der Teilungserklärung

Die Teilungserklärung erfüllt mehrere wichtige Funktionen:

  • Umwandlung eines einheitlichen Grundstücks in rechtlich eigenständige Wohneinheiten
  • Definition der Gebäudeteile als Sonder- oder Gemeinschaftseigentum
  • Festlegung der Nutzungsrechte und -beschränkungen
  • Regelung der Kostenverteilung und Verwaltung
  • Schaffung einer rechtlichen Basis für das Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft

Rechtliche Grundlagen und Anforderungen

Die rechtliche Basis bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Für eine wirksame Teilungserklärung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Notarielle Beurkundung der Teilungserklärung
  • Eintragung im Grundbuchamt
  • Vorlage eines Aufteilungsplans
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsichtsbehörde
  • Bauliche Trennung der einzelnen Wohneinheiten

Bestandteile der Teilungserklärung

Die Teilungserklärung umfasst verschiedene Komponenten, die zusammen die rechtliche Struktur der Eigentumswohnungen definieren. Besonders wichtig ist die klare Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum.

Gemeinschaftseigentum Sondereigentum
Treppenhäuser Einzelne Wohnungen
Tragende Wände Nicht-tragende Innenwände
Dach und Fassade Innenausstattung
Heizungsanlage Individuelle Sanitäreinrichtungen

Der Aufteilungsplan und seine Bedeutung

Der Aufteilungsplan ist ein unverzichtbares Element der Teilungserklärung. Er wird im Maßstab 1:1000 erstellt und muss von der Bauaufsichtsbehörde bescheinigt werden. Der Plan dokumentiert:

  • Räumliche Aufteilung des Grundstücks
  • Grenzen des Sondereigentums
  • Bereiche des Gemeinschaftseigentums
  • Genaue Identifikation der Wohneinheiten
  • Zuordnung der Miteigentumsanteile

Abgeschlossenheitsbescheinigung: Was Sie wissen müssen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die bauliche Trennung der Wohneinheiten und ist Voraussetzung für die Bildung von Wohnungseigentum. Für die Erteilung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:


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  • Separater Zugang für jede Wohneinheit
  • Feste Wandtrennung zwischen den Einheiten
  • Eigenständige Nutzungsmöglichkeit
  • Detaillierte Beschreibung der Wohnungen
  • Klare Zuordnung der Gemeinschaftsteile

Gemeinschaftsordnung und ihre Rolle

Die Gemeinschaftsordnung bildet das grundlegende Regelwerk für das Zusammenleben in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Als wesentlicher Bestandteil der Teilungserklärung definiert sie:

  • Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer
  • Nutzung der gemeinschaftlichen Anlagen
  • Kostenverteilung für Instandhaltungsmaßnahmen
  • Organisatorische Aspekte der Verwaltung
  • Entscheidungsprozesse in der Gemeinschaft

Besondere Bedeutung haben die sogenannten Öffnungsklauseln, die es den Eigentümern ermöglichen, durch Mehrheitsbeschlüsse von den gesetzlichen Vorgaben oder ursprünglichen Regelungen der Teilungserklärung abzuweichen. Dies betrifft wichtige Themen wie die Kostenverteilung, Nutzungsregelungen oder das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung. Die Gemeinschaftsordnung wird gemeinsam mit der Teilungserklärung ins Grundbuch eingetragen und entfaltet dadurch dingliche Wirkung – sie ist somit auch für künftige Eigentümer verbindlich.

Rechte und Pflichten der Eigentümer

Als Eigentümer einer Wohneinheit verfügen Sie über folgende Rechte:

  • Freie Verfügung über das Sondereigentum
  • Nutzung, Vermietung oder Veräußerung der Wohneinheit
  • Anteilige Nutzung des Gemeinschaftseigentums
  • Teilnahme an Eigentümerversammlungen
  • Stimmrecht entsprechend der Miteigentumsanteile

Mit diesen Rechten gehen auch Pflichten einher. Eigentümer müssen sich an die Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) halten und dürfen ihr Eigentum nicht willkürlich verändern oder nutzen, wenn dies die Interessen der Gemeinschaft beeinträchtigt. Sie sind verpflichtet, anteilig für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums aufzukommen und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft zu respektieren.

Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Sondereigentum Gemeinschaftseigentum
Wohnräume Tragende Wände und Fundament
Innentüren Fassade und Dach
Bodenbeläge innerhalb der Wohnung Treppenhaus und Aufzug
Sanitäranlagen Heizungsanlage
Nicht-tragende Innenwände Hauptleitungen für Wasser, Strom und Heizung

Verteilung der Miteigentumsanteile

Die Miteigentumsanteile bestimmen die rechtliche und wirtschaftliche Beteiligung jedes Eigentümers an der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Verteilung erfolgt nach:

  • Verhältnis der Wohnflächen
  • Verkehrswert der einzelnen Einheiten
  • Gesamtwert des Gebäudes
  • Prozentuale Aufteilung der Anteile
  • Grundbuchliche Eintragung

Die Höhe der Miteigentumsanteile bestimmt nicht nur das Stimmgewicht bei Eigentümerversammlungen, sondern auch den Anteil an den Gemeinschaftskosten. Eine nachträgliche Änderung erfordert in der Regel die Zustimmung aller betroffenen Eigentümer.

Rolle der Wohnungseigentümerversammlung

Die Wohnungseigentümerversammlung fungiert als zentrales Entscheidungsgremium bei Änderungen der Teilungserklärung. Im Gegensatz zu anderen Beschlüssen, die mehrheitlich getroffen werden können, erfordern Änderungen der Teilungserklärung die Einstimmigkeit aller Eigentümer. Dies unterstreicht die fundamentale Bedeutung dieses Dokuments für die Gemeinschaft.

  • Gemeinsame Beratung über vorgeschlagene Änderungen
  • Forum für Diskussionen und Kompromissfindung
  • Organisation der praktischen Umsetzung
  • Protokollierung der Beschlüsse
  • Koordination mit Notar und Grundbuchamt

Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Teilungserklärung

Die Gesamtkosten einer Teilungserklärung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und belaufen sich typischerweise auf 1.000 bis 2.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie, wobei der halbe Verkehrswert als Bemessungsgrundlage dient.


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  • Notarielle Beurkundung oder Beglaubigung
  • Erstellung des Aufteilungsplans
  • Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Eintragung ins Grundbuch
  • Eventuelle Vermessungskosten

Notarielle Beurkundung und ihre Kosten

Immobilienwert Geschäftswert Beurkundungsgebühr
1.000.000 € 500.000 € ca. 935 €
800.000 € 400.000 € ca. 785 €

Zusätzlich zur Beurkundungsgebühr fallen Kosten für Beratung, Entwurfserstellung und Beglaubigungen an. Eine einfache Beglaubigung kostet zwischen 70 und 140 Euro, während die vollständige Beurkundung mehrere Hundert Euro betragen kann.

Grundbuchkosten und weitere Gebühren

  • Grundbucheintragung – 100 bis 300 Euro
  • Aufteilungsplan durch Architekten – 500 bis 1.000 Euro
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung – 100 bis 200 Euro
  • Vermessungskosten – regional unterschiedlich
  • Zusätzliche Beglaubigungen – nach Aufwand

Die tatsächlichen Kosten können je nach Bundesland, Komplexität des Objekts und erforderlichen Zusatzleistungen variieren. Eine vorherige Kostenaufstellung durch die beteiligten Stellen ist daher empfehlenswert.

Gunther
Gunther

Mein Name ist Gunther Weber, und ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit Immobilien, Baufinanzierung und rechtlichen Aspekten rund um Eigentum. Mein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich aufzubereiten und Lesern dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen – sei es beim Kauf, Verkauf oder der Verwaltung einer Immobilie.