Realteilung Grundstück: Ablauf, Kosten und wichtige Tipps

Planen Sie die Aufteilung Ihres Grundstücks? Eine Realteilung bietet die Möglichkeit, ein Grundstück rechtssicher in separate Einheiten aufzuteilen. Erfahren Sie hier alle wichtigen Details zum Ablauf und den rechtlichen Anforderungen.

Was ist eine Realteilung eines Grundstücks?

Die Realteilung eines Grundstücks bezeichnet einen rechtlichen Vorgang, bei dem ein Grundstück in mehrere eigenständige Parzellen aufgeteilt wird. Dabei entstehen mindestens zwei separate neue Grundstücke, die anschließend unabhängig voneinander genutzt, verwaltet oder verkauft werden können. Jedes neu entstandene Grundstück erhält eine eigene Flurstücknummer im Grundbuch und existiert fortan als rechtlich selbstständige Einheit.

Diese Form der Grundstücksteilung kommt häufig zum Einsatz bei:

  • Aufteilung von Nachlässen in Erbengemeinschaften
  • Trennung von Immobilienvermögen bei Ehepartnern
  • Effizienterer Nutzung größerer Grundstücke
  • Vorbereitung für separate Bebauung
  • Optimierung der Grundstücksnutzung

Definition und rechtliche Grundlagen

Eine Realteilung bedeutet die tatsächliche, physische Aufteilung einer Immobilie in mehrere selbstständige Grundstücke. Die rechtlichen Grundlagen basieren auf:

  • Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)
  • Grundbuchrecht
  • Öffentlichem Baurecht
  • Vorschriften zur Grundstücksteilung
  • Regelungen zur Grundstücksübertragung

Unterschied zwischen Realteilung und ideeller Teilung

Merkmal Realteilung Ideelle Teilung
Art der Aufteilung Physische Trennung in separate Parzellen Nur rechtliche Aufteilung in Miteigentumsanteile
Grundbucheintrag Separate Einträge für neue Grundstücke Ein Eintrag mit Anteilsvermerken
Nutzungsmöglichkeiten Unabhängige Nutzung und Verkauf möglich Gemeinsame Entscheidungen erforderlich

Ablauf der Realteilung eines Grundstücks

Der Prozess der Realteilung folgt einem strukturierten Ablauf:

  1. Einigung der Eigentümer über Teilungsart und Grenzen
  2. Erstellung eines detaillierten Teilungsplans
  3. Einholung behördlicher Genehmigungen
  4. Notarielle Beurkundung der Teilung
  5. Eintragung der neuen Parzellen im Grundbuch

Vermessung und Erstellung der Flurkarte

Die Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur umfasst:

  • Bestandsaufnahme des Grundstücks
  • Erfassung bestehender Grenzen und Gebäude
  • Erstellung eines präzisen Teilungsplans
  • Dokumentation der neuen Grundstücksgrenzen
  • Zuweisung neuer Flurstücknummern

Genehmigungen und rechtliche Schritte

Für eine rechtswirksame Realteilung sind folgende Schritte erforderlich:

  • Prüfung der Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan
  • Einholung der Teilungsgenehmigung vom Bauamt
  • Berücksichtigung eventueller Auflagen (Naturschutz, Denkmalschutz)
  • Notarielle Beurkundung der Teilungserklärung
  • Grundbucheintragung der neuen Parzellen

Kosten der Realteilung eines Grundstücks

Die Realteilung eines Grundstücks erfordert erhebliche finanzielle Aufwendungen, die sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren können. Die Hauptkostenpunkte setzen sich zusammen aus:


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  • Vermessungskosten
  • Notargebühren
  • Grundbucheintragungsgebühren
  • Behördliche Genehmigungen
  • Optional: Beratungskosten für Rechtsanwalt oder Steuerberater

Je nach individueller Situation, Bundesland und lokalen Gegebenheiten variieren die Gesamtkosten zwischen 3.000 Euro für einfache Fälle und 10.000 Euro oder mehr bei komplexeren Teilungen oder wertvolleren Grundstücken.

Faktoren, die die Kosten beeinflussen

Kostenfaktor Auswirkung
Grundstücksgröße Beeinflusst direkt die Vermessungskosten
Grundstückswert Bestimmt Notar- und Grundbuchgebühren
Anzahl der Parzellen Erhöht den Vermessungsaufwand
Geländebeschaffenheit Komplexe Formen erhöhen die Kosten
Regionale Unterschiede Verschiedene Gebührenordnungen je Bundesland

Beispielhafte Kostenaufstellung

  • Vermessungskosten – 1.500 bis 4.000 Euro (inklusive Vermessung, Teilungsplan, Katasterunterlagen)
  • Notarielle Beurkundung – 800 bis 2.000 Euro
  • Grundbucheintragung – 300 bis 1.500 Euro
  • Behördliche Genehmigungen – 200 bis 800 Euro
  • Grundschulden (Löschung/Neueintragung) – 300 bis 1.000 Euro

Für ein durchschnittliches Teilungsvorhaben sollte mit einem Gesamtkostenrahmen von 3.000 bis 7.000 Euro gerechnet werden. Bei wertvollen Grundstücken oder besonderen Anforderungen können die Kosten deutlich darüber liegen.

Planung und Vorbereitung

Eine sorgfältige Planung bildet das Fundament einer erfolgreichen Realteilung. Beginnen Sie mit der Prüfung des Bebauungsplans Ihrer Gemeinde, um die Zulässigkeit Ihrer Teilungsabsicht zu bestätigen. Das Baugesetzbuch (§ 19) definiert die rechtlichen Grundlagen und legt Mindestgrößen sowie Bebaubarkeitsanforderungen fest.

  • Frühzeitige Abstimmung mit der Baubehörde zu lokalen Vorgaben
  • Erstellung einer detaillierten Teilungsskizze
  • Berücksichtigung von Zufahrtsmöglichkeiten
  • Planung von Versorgungsleitungen
  • Prüfung bestehender Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Einplanung ausreichender Abstandsflächen

Die Beauftragung eines Vermessungsingenieurs für eine unverbindliche Beratung hilft, technische Probleme frühzeitig zu erkennen und realistische Teilungsvarianten zu entwickeln.

Rechtliche Beratung und Unterstützung

Experte Aufgaben
Rechtsanwalt Prüfung von Grundbucheinträgen, Beratung zu Erschließungskosten und Altlasten
Notar Beurkundung der Teilungserklärung, Formulierung von Wege- und Leitungsrechten
Vermessungsingenieur Technische Planung und Vermessung

Die professionelle Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt, Notar und Vermessungsingenieur ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Sie vermeidet nicht nur kostspielige Nachbesserungen, sondern gewährleistet auch eine rechtssichere und praktikable Umsetzung der Realteilung.

Gunther
Gunther

Mein Name ist Gunther Weber, und ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit Immobilien, Baufinanzierung und rechtlichen Aspekten rund um Eigentum. Mein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich aufzubereiten und Lesern dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen – sei es beim Kauf, Verkauf oder der Verwaltung einer Immobilie.