Planen Sie den Kauf einer Immobilie? Die Notarkosten spielen dabei eine wichtige Rolle und sollten in Ihrer Finanzplanung berücksichtigt werden. Erfahren Sie hier alles über die gesetzlich festgelegten Gebühren und die zentrale Rolle des Notars beim Immobilienkauf.
Was sind Notarkosten beim Hauskauf?
Notarkosten sind gesetzlich festgelegte Gebühren, die beim Immobilienkauf für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und weitere Dienstleistungen anfallen. Als Teil der Nebenkosten werden sie üblicherweise vom Käufer getragen und sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz streng reguliert.
Bei der Finanzplanung sollten Sie etwa 1,5 bis 2% des Kaufpreises für Notarkosten einkalkulieren. Die exakte Höhe hängt vom Kaufpreis und der Anzahl der erforderlichen Vorgänge ab.
Definition und Bedeutung der Notarkosten
Die notariellen Tätigkeiten umfassen folgende wesentliche Leistungen:
- Beurkundung des Kaufvertrags
- Beantragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- Eigentumsumschreibung
- Rechtliche Beratung beider Parteien
- Erstellung eines rechtssicheren Kaufvertrags
Wie werden Notarkosten berechnet?
Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Notare (GNotKG) und basiert auf dem Kaufpreis der Immobilie. Die Notarrechnung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Kostenposition | Beschreibung |
---|---|
Beurkundungsgebühr | Hauptanteil der Kosten für die Vertragserstellung und -beurkundung |
Auflassungsvormerkung | Sicherung des Eigentumsübergangs im Grundbuch |
Eigentumsumschreibung | Eintragung des neuen Eigentümers |
Auslagen | Grundbuchauszüge, Beglaubigungen, Schriftverkehr |
Die Rolle des Notars beim Immobilienkauf
Der Notar fungiert als unparteiischer Rechtsexperte und ist gesetzlich vorgeschrieben. Seine neutrale Position gewährleistet den Schutz beider Parteien. Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich geregelt und nicht verhandelbar.
Aufgaben des Notars
- Erstellung und Beurkundung des Kaufvertrags
- Beratung zu rechtlichen Aspekten
- Vorlesung und Erläuterung des Vertrags
- Beantragung der Grundbucheintragungen
- Koordination der Kaufpreiszahlung
- Löschung bestehender Grundpfandrechte
- Organisation neuer Grundschulden für die Finanzierung
Rechtliche Absicherung durch den Notar
Als neutrale Amtsperson gewährleistet der Notar einen sicheren Eigentumsübergang durch das Treuhandverfahren. Er prüft die Eigentumsverhältnisse und bestehende Belastungen, bietet jedoch keine umfassende wirtschaftliche oder steuerliche Beratung.
Zusätzliche Kosten beim Hauskauf
Beim Immobilienerwerb müssen neben den Notarkosten weitere erhebliche Nebenkosten eingeplant werden. Diese zusätzlichen Ausgaben betragen insgesamt zwischen 10 und 15 Prozent des Kaufpreises, wobei die Notarkosten mit etwa 1,5 bis 2 Prozent nur einen Teil davon ausmachen.
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- Gesamtnebenkosten – 10-15% des Kaufpreises
- Notarkosten – 1,5-2% des Kaufpreises
- Grunderwerbsteuer – 3,5-6,5% je nach Bundesland
- Grundbuchkosten – ca. 0,5% des Kaufpreises
- Maklergebühren – bis zu 3,57% für den Käufer
Grunderwerbsteuer und Grundbuchkosten
Bundesland | Grunderwerbsteuer |
---|---|
Bayern und Sachsen | 3,5% |
Nordrhein-Westfalen | 6,5% |
Schleswig-Holstein | 6,5% |
Thüringen | 6,5% |
Die Grundbuchkosten umfassen die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die endgültige Eigentumsumschreibung. Zusätzlich fallen Gebühren für eventuelle Löschungen bestehender Einträge oder die Eintragung von Grundschulden an.
Maklergebühren und Finanzierungskosten
Seit Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision zu gleichen Teilen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Die Gesamtprovision beträgt je nach Region zwischen 3,57 und 7,14 Prozent (inkl. MwSt.).
- Grundschuldeintragung – 0,5-1% der Darlehenssumme
- Bankbearbeitungsgebühren
- Immobilienbewertungskosten
- Bereitstellungszinsen
- Mögliche Disagien oder Vorfälligkeitsentschädigungen
Checkliste der benötigten Dokumente
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate) – dokumentiert Eigentümerstruktur und Belastungen
- Aktuelle Flurkarte (Katasterauszug) – zeigt genaue Grundstücksgrenzen
- Gültige Ausweisdokumente – Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsfeststellung
- Energieausweiskopie – gesetzlich vorgeschrieben
- Teilungserklärung – bei Eigentumswohnungen
- Bankunterlagen – bei Finanzierung und Grundschuldeintragung
- Baugenehmigungen und Abnahmeprotokolle – bei Neubauten oder Renovierungen
Bei speziellen Kaufsituationen sind zusätzliche Dokumente erforderlich:
- Erbschein – bei Erbengemeinschaften
- Zustimmungserklärung – bei verheirateten Verkäufern
Gesetzliche Regelungen zu Notarkosten
Die Notarkosten beim Hauskauf sind in Deutschland streng reguliert und nicht verhandelbar. Sie betragen etwa 1,5 bis 2% des Kaufpreises und werden durch gesetzliche Vorschriften festgelegt. Diese strikte Regelung gewährleistet die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Notare. Der Kaufpreis und die Komplexität der Eigentumsübertragung sind die wichtigsten Faktoren für die Höhe der Gebühren.
Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Das GNotKG regelt seit dem 1. August 2013 die Berechnung der Notarkosten in Deutschland. Die Gebührenberechnung basiert auf:
- Geschäftswert (Kaufpreis der Immobilie)
- Art des Vertrags
- Anzahl der beteiligten Parteien
- Spezifische Gebührentatbestände (Beurkundung, Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung)
Diese transparente Regelung stellt sicher, dass notarielle Dienstleistungen bundesweit zu einheitlichen Konditionen erfolgen, unabhängig vom gewählten Notar.