Makler Hausverkauf: Tipps und wichtige Informationen

Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie? Die Entscheidung zwischen Eigenverkauf und der Beauftragung eines Maklers kann entscheidend für den Erfolg sein. Erfahren Sie, welche Vorteile ein professioneller Immobilienmakler bietet und worauf Sie bei der Zusammenarbeit achten sollten.

Warum einen Makler für den Hausverkauf beauftragen?

Der Verkauf einer Immobilie erfordert fundiertes Fachwissen und Markterfahrung. Ein professioneller Makler führt eine realistische Wertermittlung durch und bestimmt den optimalen Verkaufspreis – besonders wichtig in einem dynamischen Immobilienmarkt, wo Fehleinschätzungen kostspielig sein können.

  • Professionelle Vermarktung mit hochwertigen Fotos und Exposés
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungen
  • Qualifizierte Vorauswahl seriöser Kaufinteressenten
  • Kompetente Verhandlungsführung
  • Rechtliche und administrative Unterstützung

Vorteile der Zusammenarbeit mit einem Makler

Die Expertise eines Immobilienmaklers optimiert den gesamten Verkaufsprozess. Durch präzise Marktkenntnis und professionelle Werteinschätzung wird das bestmögliche Verkaufsergebnis erzielt.

  • Zugang zu einem großen Netzwerk potenzieller Käufer
  • Zeitersparnis durch Übernahme aller Verkaufsaktivitäten
  • Professionelle Verkaufspsychologie bei Preisverhandlungen
  • Höherer Verkaufserlös durch Expertenwissen
  • Stressfreier Verkaufsprozess für den Eigentümer

Risiken und Herausforderungen ohne Makler

Ein Privatverkauf birgt erhebliche Risiken und Herausforderungen:

  • Fehlendes Marktwissen für realistische Preisfindung
  • Hoher Zeitaufwand für Organisation und Durchführung
  • Rechtliche Unsicherheiten bei Vertragsvorbereitung
  • Schwierige Einschätzung von Kaufinteressenten
  • Risiko von kostspieligen Rechtsstreitigkeiten

Maklerprovision und Bestellerprinzip: Was Sie wissen müssen

Die Maklerprovision ist eine wichtige finanzielle Komponente beim Hausverkauf. Sie wird individuell vereinbart und beträgt üblicherweise 3-7% des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer. Das Bestellerprinzip regelt dabei die faire Kostenverteilung zwischen Verkäufer und Käufer.

Wie wird die Maklerprovision berechnet?

Beispielrechnung bei 500.000 € Verkaufspreis Betrag
Provision (3%) 15.000 €
Mehrwertsteuer (19%) 2.850 €
Gesamtprovision 17.850 €

Das Bestellerprinzip im Detail

Das Bestellerprinzip folgt der Regel „Wer bestellt, der zahlt“. Als Auftraggeber muss der Verkäufer mindestens 50% der Provision übernehmen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Die genaue Verteilung der restlichen Provision ist Verhandlungssache zwischen Käufer und Verkäufer.

Der Maklervertrag: Rechte und Pflichten

Der Maklervertrag bildet die rechtliche Basis für die Zusammenarbeit zwischen Immobilienverkäufer und Makler. Als Verkäufer haben Sie folgende Hauptpflichten:

  • Bereitstellung aller relevanten Immobilieninformationen
  • Unterstützung bei Besichtigungen
  • Zahlung der vereinbarten Provision bei erfolgreichem Verkauf
  • Offenlegung bekannter Mängel
  • Wahrheitsgemäße Angaben zur Immobilie

Der Makler verpflichtet sich im Gegenzug zu professionellen Dienstleistungen wie Immobilienbewertung, Erstellung von Verkaufsunterlagen, Organisation von Besichtigungen und Verhandlungsführung. Besonders wichtig: Verkäufer haften auch nach dem Verkauf für nicht offengelegte versteckte Mängel.


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Wichtige Bestandteile eines Maklervertrags

  • Exakte Beschreibung der zu verkaufenden Immobilie
  • Höhe der Maklerprovision (Prozentsatz plus Mehrwertsteuer)
  • Vertragslaufzeit (meist 3-6 Monate)
  • Detaillierter Leistungsumfang des Maklers
  • Art der Vereinbarung (einfacher oder Alleinvermittlungsauftrag)
  • Kündigungsbedingungen
  • Haftungsregelungen

Widerrufsrecht und individuelle Vereinbarungen

Bei Fernabsatzgeschäften oder Haustürgeschäften haben Privatpersonen ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Der Makler muss Sie über dieses Recht informieren und eine Widerrufsbelehrung aushändigen.

Vertragsart Besonderheiten
Einfacher Maklervertrag Parallele Eigenvermarktung möglich
Alleinvermittlungsauftrag Exklusive Rechte für den Makler
Fernabsatzgeschäft 14 Tage Widerrufsrecht

Individuelle Vereinbarungen können zusätzlich getroffen werden, etwa zu speziellen Vermarktungsstrategien oder Zielgruppen. Bei Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern ist mindestens die Textform (z.B. E-Mail) erforderlich. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Transparenz bei Doppeltätigkeit des Maklers für beide Vertragsparteien.

Erstellung eines überzeugenden Exposés

Ein überzeugendes Exposé ist das zentrale Marketinginstrument für Ihre Immobilie. Beginnen Sie mit einer prägnanten Überschrift, die die Besonderheiten Ihres Hauses hervorhebt.

  • Detaillierte Objektbeschreibung mit Hervorhebung besonderer Merkmale (renoviertes Bad, moderne Heizung, gepflegter Garten)
  • Präzise Angaben zu Wohnfläche und Grundstücksgröße
  • Informationen zur Raumaufteilung
  • Baujahr und energetischer Zustand
  • Umgebungsinformationen (Infrastruktur, Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen)

Hochwertige Fotos sind unverzichtbar – investieren Sie in professionelle Aufnahmen bei optimalen Lichtverhältnissen. Für Premium-Immobilien bietet sich ein virtueller 360-Grad-Rundgang an, der das Interesse potenzieller Käufer zusätzlich steigert.

Der Verkaufsprozess: Von der Besichtigung bis zum Notartermin

Der strukturierte Verkaufsprozess einer Immobilie wird vom Makler effizient gesteuert. Nach Bewertung und Exposé-Erstellung beginnt die aktive Vermarktung mit Besichtigungsterminen. Der Makler präsentiert das Objekt, beantwortet Fragen und hebt die Vorzüge hervor.

  • Kontaktaufnahme mit potenziellen Käufern
  • Durchführung von Besichtigungen
  • Verhandlungsführung mit Interessenten
  • Vorbereitung des Kaufvertrags
  • Organisation des Notartermins
  • Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen
  • Begleitung bis zur finalen Immobilienübergabe

Besichtigungen effektiv organisieren

Professionell organisierte Besichtigungen ermöglichen potenziellen Käufern einen authentischen Eindruck der Immobilie. Die Präsentation erfolgt in aufgeräumtem Zustand mit optimaler Beleuchtung.

  • Durchdachte Besichtigungsroute mit attraktivem Start- und Endpunkt
  • Wahl zwischen Einzel- oder Gruppenbesichtigungen
  • Bereitstellung umfassender Unterlagen (Exposé, Grundrisse, Energieausweis)
  • Vorbereitung auf typische Fragen zu Nebenkosten
  • Informationen zu baulichen Besonderheiten
  • Auskunft über die Nachbarschaft

Der Notartermin: Rechtliche Aspekte des Verkaufs

Phase Wichtige Aspekte
Vorbereitung Prüfung des Kaufvertragsentwurfs, Zusammenstellung aller Unterlagen
Während des Termins Vertragsverlesung, Erläuterung aller Punkte, Unterzeichnung
Nach der Beurkundung Eintragung der Auflassungsvormerkung, Eigentumsübertragung nach Kaufpreiszahlung

Kosten beim Hausverkauf: Was kommt auf Sie zu?

  • Maklerprovision als größter Kostenposten
  • Notarkosten für die Beurkundung
  • Grundbuchgebühren für die Eigentumsumschreibung
  • Kosten für den Energieausweis
  • Eventuelle Renovierungsarbeiten
  • Mögliche steuerliche Belastungen bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist

Übersicht der anfallenden Kosten

Eine systematische Aufstellung aller Kosten hilft Ihnen, den finanziellen Rahmen des Hausverkaufs klar zu erfassen.

Kostenart Höhe/Details
Notarkosten 1,5-2% des Kaufpreises (inkl. Beurkundung und Beglaubigung)
Grundbuchgebühren ca. 0,5% des Verkaufspreises
Energieausweis 100-500 Euro
Maklerprovision 3-7% des Kaufpreises zzgl. MwSt. (regional unterschiedlich)

Seit Dezember 2020 gilt das Bestellerprinzip, wonach die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Zusätzliche Kosten können entstehen für:


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  • Wertgutachten und Bestandspläne
  • Professionelle Immobilienfotos
  • Virtuelle 3D-Rundgänge
  • Kleinere Reparaturen
  • Professionelles Home Staging

Steuerliche Aspekte der Maklerprovision

Die Maklerprovision ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. Bei Privatverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren können Sie die Provision als Werbungskosten vom zu versteuernden Veräußerungsgewinn abziehen.

  • Keine Spekulationssteuer bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei vorherigen Jahren
  • Steuerbefreiung bei durchgehender Eigennutzung von mindestens drei Jahren zwischen Kauf und Verkauf
  • Bei geerbten Immobilien beginnt die Spekulationsfrist mit dem Erwerb durch den Erblasser
  • Individuelle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch Beratung
  • Legale Steuererleichterungen durch sorgfältige Planung
Gunther
Gunther

Mein Name ist Gunther Weber, und ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit Immobilien, Baufinanzierung und rechtlichen Aspekten rund um Eigentum. Mein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich aufzubereiten und Lesern dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen – sei es beim Kauf, Verkauf oder der Verwaltung einer Immobilie.