Kosten und Gebühren beim Immobilienkauf
Der Immobilienkauf verursacht erhebliche Nebenkosten, die zwischen 10 und 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Eine sorgfältige Finanzierungsplanung muss diese zusätzlichen Ausgaben unbedingt berücksichtigen.
- Grunderwerbsteuer (3,5 bis 6,5 Prozent je nach Bundesland)
- Notarkosten (1,5 bis 2 Prozent)
- Grundbucheintragungsgebühren (etwa 0,5 Prozent)
- Maklercourtage (bis zu 7,14 Prozent, geteilt zwischen Käufer und Verkäufer)
- Bereitstellungszinsen bei Finanzierung
Notarkosten und ihre Berechnung
Die Notarkosten sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt und betragen etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Diese Gebühren decken folgende Leistungen ab:
- Vertragserstellung und Beurkundung
- Beantragung der Auflassungsvormerkung
- Eigentumsumschreibung im Grundbuch
- Beratung und Betreuung des Kaufprozesses
- Prüfung und Löschung bestehender Grundbucheinträge
Weitere Nebenkosten beim Hauskauf
Kostenart | Höhe |
---|---|
Grunderwerbsteuer | 3,5 – 6,5% des Kaufpreises |
Grundbucheintragung | ca. 0,5% des Kaufpreises |
Maklercourtage | bis zu 7,14% (hälftig geteilt) |
Gutachterkosten | variabel |
Bereitstellungszinsen | abhängig von Finanzierung |
Bei älteren Immobilien sollten zusätzlich Rücklagen für mögliche Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten eingeplant werden. Diese Kosten können je nach Zustand der Immobilie erheblich variieren und sollten in der Finanzplanung großzügig berücksichtigt werden.
Schlüsselübergabe und Eigentumsübertragung
Die Eigentumsübertragung einer Immobilie erfolgt nicht – wie häufig angenommen – mit der Schlüsselübergabe, sondern erst durch die Eintragung ins Grundbuch. Nach der Vertragsunterzeichnung veranlasst der Notar eine Auflassungsvormerkung, die den Käufer absichert und eine anderweitige Veräußerung verhindert.
Die finale Eigentumsübertragung findet meist einige Wochen nach der Kaufpreiszahlung statt. Mit der Eintragung ins Grundbuch gehen alle Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer über.
Der Prozess der Schlüsselübergabe
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vollständiger Kaufpreiszahlung und umfasst folgende wichtige Schritte:
- Gemeinsamer Rundgang durch das Objekt
- Inspektion aller Räumlichkeiten
- Erfassung der Zählerstände (Strom, Gas, Wasser)
- Überprüfung technischer Anlagen
- Erstellung eines detaillierten Übergabeprotokolls
- Fotografische Dokumentation des Objektzustands
Rechtliche Aspekte der Eigentumsübertragung
Aspekt | Bedeutung |
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Auflassung | Formaler Akt der Eigentumsübertragung im Grundbuch |
Auflassungsvormerkung | Vorläufige Sicherung des Käuferrechts |
Grundbucheintragung | Rechtswirksamer Eigentumsübergang |
Übergehende Rechte | Grundschulden, Wegerechte, Dienstbarkeiten |
Bei der Eigentumsübertragung sind steuerliche Aspekte wie die Grunderwerbsteuer zu beachten. Besonders bei vermieteten Immobilien oder Schenkungen im Familienkreis empfiehlt sich eine steuerliche Beratung. Eine gründliche Prüfung des Grundbuchs vor Vertragsabschluss ist unerlässlich, um unerwartete Belastungen zu vermeiden.