Als Immobilienbesitzer stehen Sie vor der wichtigen Aufgabe, Ihre Grundsteuer korrekt und pünktlich zu entrichten. Die quartalsweise Zahlung bietet dabei eine praktische Möglichkeit, die finanzielle Belastung über das Jahr zu verteilen. Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Grundsteuer und ihrer Entrichtung.
Was bedeutet Grundsteuer quartalsweise?
Die Grundsteuer ist eine jährliche Realsteuer, die von Immobilien- und Grundstücksbesitzern zu entrichten ist. Als wichtige Einnahmequelle für Kommunen wird sie auf Grundstücke und deren Bebauung erhoben. Die Höhe wird durch den Einheitswert des Grundstücks und den kommunalen Hebesatz bestimmt, wobei der Einheitswert meist unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegt.
Fälligkeitstermine der Grundsteuer
- 15. Februar – erste Rate
- 15. Mai – zweite Rate
- 15. August – dritte Rate
- 15. November – vierte Rate
Um Mahngebühren zu vermeiden, empfiehlt sich die Einrichtung eines Dauerauftrags oder einer Einzugsermächtigung. Alternativ kann auf Antrag die gesamte Jahressumme zum 1. Juli entrichtet werden.
Voraussetzungen für die quartalsweise Zahlung
Die quartalsweise Zahlung ist der Standardfall und bedarf keiner besonderen Anträge. Grundstückseigentümer erhalten einen Grundsteuerbescheid mit allen relevanten Terminen und Teilbeträgen. Die Zahlungspflicht beginnt automatisch mit dem Eigentumserwerb.
Die Berechnung der Grundsteuer
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
- Festlegung des Einheitswerts durch das Finanzamt
- Ermittlung des Grundsteuermessbetrags (Einheitswert × Steuermesszahl)
- Berechnung der Grundsteuer (Grundsteuermessbetrag × kommunaler Hebesatz)
Einheitswert und Grundsteuermessbetrag
Der Einheitswert berücksichtigt verschiedene Faktoren:
- Grundstücksgröße und Lage
- Art der Nutzung
- Zustand und Bauweise der Gebäude
- Historische Bewertungsgrundlagen
Der Hebesatz und seine Bedeutung
Region | Typischer Hebesatz |
---|---|
Ländliche Gebiete | ca. 300% |
Großstädte | 600% oder mehr |
Die Grundsteuerreform 2025
Ab 2025 gilt die neue Berechnungsformel: Grundsteuer = Grundsteuerwert × Grundsteuermessbetrag × Hebesatz. Diese Reform wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig und zielt auf eine gerechtere Bewertungsgrundlage ab. Immobilienbesitzer sollten sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen, da sich die quartalsweisen Zahlungen deutlich ändern können.
Ziele und Auswirkungen der Reform
Die Grundsteuerreform zielt darauf ab, eine verfassungskonforme und gerechtere Steuerverteilung zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte die bisherige ungleiche Steuerlast, die auf veralteten Einheitswerten basierte – 1935 für Ostdeutschland und 1964 für Westdeutschland. Die Reform soll diese Ungleichbehandlung durch aktuelle Bewertungsgrundlagen beseitigen.
Sieh dir auch an
- Höhere Besteuerung für Immobilien in begehrten Lagen mit Wertsteigerungen
- Aufkommensneutrale Gestaltung der Reform
- Mögliche Anpassung der kommunalen Hebesätze
- Konstante Belastung durch Hebesatzanpassungen
- Auswirkungen erst nach vollständiger Umsetzung erkennbar
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Bundesland | Gewähltes Modell |
---|---|
NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein | Bundesmodell |
Bayern | Reines Flächenmodell |
Baden-Württemberg | Modifiziertes Bodenwertmodell |
Hamburg, Hessen, Niedersachsen | Eigene Modelle |
Diese unterschiedlichen Berechnungsansätze führen dazu, dass identische Immobilien je nach Bundesland unterschiedlich besteuert werden. Immobilienbesitzer mit Eigentum in verschiedenen Bundesländern müssen sich daher mit unterschiedlichen Berechnungsmethoden auseinandersetzen, während die quartalsweise Zahlung unverändert bleibt.
Unterschiede zur Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer – jährliche/quartalsweise Zahlung für laufenden Immobilienbesitz
- Grunderwerbsteuer – einmalige Zahlung beim Immobilienkauf
- Grundsteuer – Berechnung basiert auf Einheitswert und kommunalem Hebesatz
- Grunderwerbsteuer – Berechnung basiert auf Kaufpreis (3,5% bis 6,5% je nach Bundesland)
- Grundsteuer – Einnahme der Kommunen
- Grunderwerbsteuer – Einnahme der Bundesländer
Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?
Die Grunderwerbsteuer wird bei jedem Eigentümerwechsel einer Immobilie oder eines Grundstücks fällig. Nach der notariellen Beurkundung informiert der Notar automatisch das Finanzamt. Der Steuerbescheid erfolgt meist vier bis acht Wochen nach dem Notartermin und muss innerhalb eines Monats beglichen werden.
Die Steuer gilt auch bei:
- Schenkungen an Nicht-Familienangehörige
- Erwerb durch Gesellschaften
- Unternehmensumstrukturierungen mit Grundstücksübergang
- Eigentumswohnungen inklusive Gemeinschaftseigentum
Tipps zur Optimierung der Grundsteuerzahlung
Vermieter können bei unverschuldeten Mietausfällen über 50 Prozent bis zu 25 Prozent der Grundsteuer erlassen bekommen. In wirtschaftlichen Härtefällen ist ein Zahlungsaufschub möglich. Für langfristige Optimierung empfiehlt sich die regelmäßige Überprüfung des Einheitswerts und des Grundsteuerbescheids, besonders nach baulichen Veränderungen.
Möglichkeiten der Steuerbefreiung
- Vollständige Befreiung für öffentliche Zwecke dienende Grundstücke
- Steuerermäßigung für denkmalgeschützte Objekte
- 25% Erlass bei Ertragsminderung über 50%
- 50% Erlass bei Totalausfall des Ertrags
- Antragsfrist: 31. März des Folgejahres
Umlage der Grundsteuer auf Mieter
Die Grundsteuer gehört zu den wenigen Steuern, die Vermieter als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen können. Diese Regelung ist im Betriebskostenrecht verankert und ermöglicht die Weitergabe der finanziellen Belastung. Wichtig dabei – die Umlage muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein und in der Abrechnung als separate Position erscheinen.
- Mieter tragen die Grundsteuer indirekt, ohne Immobilieneigentümer zu sein
- Grundsteuerreform 2025 könnte Höhe der Umlagen verändern
- Besonders in Ballungsräumen drohen höhere Nebenkosten
- Einige Bundesländer diskutieren Einschränkung der Umlagefähigkeit
- Mögliche komplette Abschaffung der Umlagemöglichkeit wird debattiert
Mieter sollten die politischen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre Betriebskostenabrechnungen gründlich prüfen. Die kommenden Änderungen durch die Grundsteuerreform könnten erhebliche Auswirkungen auf die Nebenkosten haben, besonders in Gebieten mit steigenden Immobilienwerten.