Grundsteuer Einheitswert: Definition, Berechnung und wichtige Informationen

Als Immobilienbesitzer ist es wichtig zu verstehen, wie der Grundsteuer Einheitswert Ihre Steuerlast beeinflusst. Dieser steuerliche Bewertungsmaßstab ist entscheidend für die Berechnung Ihrer Grundsteuer. Erfahren Sie hier alles Wichtige zur Berechnung und den aktuellen Änderungen durch die Grundsteuerreform.

Was ist der Grundsteuer Einheitswert?

Der Grundsteuer Einheitswert ist ein steuerlicher Bewertungsmaßstab, der als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient. Er repräsentiert den fiskalischen Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie, wobei dieser erheblich vom tatsächlichen Verkehrswert oder Marktwert abweicht.

Definition und Bedeutung des Einheitswerts

Der Einheitswert stellt eine vereinfachte und pauschalisierte Bewertung des Grundbesitzes dar, die ausschließlich für steuerliche Zwecke verwendet wird. Seine Hauptfunktion liegt in der Grundsteuerberechnung, wodurch er direkten Einfluss auf die finanzielle Belastung von Immobilieneigentümern hat.

Historische Entwicklung des Einheitswerts

Die Entwicklung des Einheitswerts in Deutschland ist von mehreren wichtigen Phasen geprägt:

  • Einführung in den 1930er Jahren für einheitliche Bewertung
  • Alte Bundesländer – Basierung auf Hauptfeststellung von 1964
  • Neue Bundesländer – Verwendung der Werte von 1935
  • 2018 – Verfassungswidrigkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht
  • Aktuelle Grundsteuerreform als Folge der Verfassungswidrigkeit

Wie wird der Einheitswert berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

Grundsteuer = Einheitswert × Grundsteuermesszahl × Grundsteuerhebesatz

Verfahren zur Ermittlung des Einheitswerts

Je nach Immobilienart kommen verschiedene Bewertungsverfahren zum Einsatz:

  • Ertragswertverfahren – für Mietimmobilien, basierend auf potenziellen Mieteinnahmen
  • Sachwertverfahren – für selbstgenutzte Immobilien, basierend auf Herstellungskosten
  • Umrechnung von Deutscher Mark in Euro (1 Euro = 1,95583 DM)
  • Abrundung auf volle Euro-Beträge

Faktoren, die den Einheitswert beeinflussen

  • Bodenrichtwert und Grundstücksfläche
  • Art der Bebauung (Wohn-, Gewerbe- oder gemischt genutzte Immobilien)
  • Alter und baulicher Zustand der Immobilie
  • Nettokaltmiete bei vermieteten Objekten
  • Lage und Infrastrukturanbindung
  • Bei landwirtschaftlichen Flächen: Bodengüte und Ertragsfähigkeit

Die Rolle des Einheitswerts in der Grundsteuerberechnung

Der Einheitswert ist die fundamentale Basis für die Grundsteuerberechnung und bestimmt maßgeblich die Höhe der zu zahlenden Steuer. Trotz seiner Bedeutung liegt er in der Regel deutlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie – ein Hauptgrund für die aktuelle Grundsteuerreform.


Sieh dir auch an

Die Rolle des Einheitswerts in der Grundsteuerberechnung

Berechnungsstufen der Grundsteuer

Die Grundsteuerberechnung erfolgt in drei definierten Stufen:

  • Stufe 1 – Ermittlung des Einheitswerts durch das Finanzamt anhand der Immobilieneigenschaften
  • Stufe 2 – Berechnung des Steuermessbetrags (Einheitswert × Grundsteuermesszahl)
  • Stufe 3 – Multiplikation des Steuermessbetrags mit dem kommunalen Hebesatz
Immobilienart Grundsteuermesszahl
Einfamilienhäuser 0,26%
Mietwohngrundstücke 0,35%

Der kommunale Hebesatz variiert je nach Gemeinde erheblich – von 300% bis über 900%. Dies gibt den Kommunen einen wichtigen Gestaltungsspielraum bei der Grundsteuer und bedeutet für Immobilienbesitzer, dass der Standort ihrer Immobilie die Steuerhöhe maßgeblich beeinflusst.

Einfluss der Grundsteuerreform auf den Einheitswert

Die bis 2025 umzusetzende Grundsteuerreform bringt fundamentale Änderungen in der Immobilienbewertung. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Einheitswertberechnung für verfassungswidrig, da sie auf veralteten Bewertungsgrundlagen basierte:

  • Alte Bundesländer – Werte von 1964
  • Neue Bundesländer – Werte von 1935
  • Neue Bewertungsmodelle je nach Bundesland
  • Bundesmodell mit wertorientierter Bewertung
  • Flächenbasierte Modelle in Ländern wie Bayern und Hamburg

Immobilienbesitzer müssen für diese Neubewertung eine Feststellungserklärung abgeben. Ziel ist eine gerechtere Besteuerung bei gleichbleibenden kommunalen Gesamteinnahmen, was zu individuellen Änderungen der Steuerlast führen wird.

Gunther
Gunther

Mein Name ist Gunther Weber, und ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit Immobilien, Baufinanzierung und rechtlichen Aspekten rund um Eigentum. Mein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich aufzubereiten und Lesern dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen – sei es beim Kauf, Verkauf oder der Verwaltung einer Immobilie.