Die Grundsteuer ist eine wichtige kommunale Abgabe, die jeden Immobilienbesitzer betrifft. Der Einheitswert spielt dabei eine zentrale Rolle – er bildet die Basis für die Berechnung dieser Steuer. Erfahren Sie hier, wie sich dieser Wert zusammensetzt und welche Änderungen die Grundsteuerreform 2025 mit sich bringt.
Was ist der Einheitswert bei der Grundsteuer?
Der Einheitswert ist ein steuerlicher Wert, der als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient. Er basiert auf einer standardisierten Bewertung und weicht vom aktuellen Marktwert ab. Bei der Einheitsbewertung werden folgende Faktoren berücksichtigt:
- Größe des Grundstücks
- Art der Nutzung (Wohngebäude oder Gewerbeimmobilie)
- Lage der Immobilie
- Bauliche Beschaffenheit
- Ausstattungsmerkmale
Definition und Bedeutung des Einheitswerts
Der Einheitswert ist ein speziell entwickelter steuerlicher Bewertungsmaßstab. Die Finanzbehörden legen diesen Wert fest und teilen ihn den Eigentümern durch einen Einheitswertbescheid mit. Er fungiert als objektive Bewertungsbasis für eine gleichmäßige Besteuerung von Grundbesitz.
Historische Entwicklung und aktuelle Relevanz
Die Einheitswerte basieren in den alten Bundesländern auf Werten von 1964, in den neuen Bundesländern sogar von 1935. Diese veralteten Bewertungsgrundlagen führten zu erheblichen Wertverzerrungen. Bis zur vollständigen Umsetzung der Reform 2025 bleibt der Einheitswert jedoch maßgebend.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Grundsteuerberechnung erfolgt nach einer dreistufigen Formel:
Berechnungsschritt | Formel |
---|---|
Schritt 1 | Einheitswert × Grundsteuermesszahl |
Schritt 2 | Ergebnis aus Schritt 1 × Hebesatz |
Schritt 3 | = Grundsteuer |
Berechnungsstufen der Grundsteuer
Die Grundsteuermesszahl variiert je nach Immobilienart:
- Einfamilienhäuser – 2,6 Promille
- Zweifamilienhäuser – 3,1 Promille
- Andere bebaute Grundstücke – 3,5 Promille
Einfluss des Hebesatzes auf die Grundsteuer
Der Hebesatz wird von den Gemeinden individuell festgelegt und kann erheblich variieren. Er dient als finanzpolitisches Instrument zur Steuerung kommunaler Einnahmen. Während strukturschwache Regionen oft höhere Hebesätze ansetzen, können wirtschaftsstarke Gemeinden mit niedrigeren Sätzen auskommen.
Die Grundsteuerreform 2025
Die Reform wurde nach Einstufung der bisherigen Einheitsbewertung als verfassungswidrig notwendig. Ab 2025 gilt die neue Berechnungsformel: Grundsteuer = Grundsteuerwert × Grundsteuermessbetrag × Hebesatz. Der Einheitswert wird durch den neu ermittelten Grundsteuerwert ersetzt, der aktuelle Immobilienwerte besser abbilden soll.
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Die Grundsteuerreform 2025
Gründe für die Reform und ihre Auswirkungen
Das Bundesverfassungsgericht erklärte im April 2018 die bisherige Bewertungspraxis für verfassungswidrig. Der Hauptkritikpunkt – die Verwendung veralteter Einheitswerte verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, da diese nicht mehr die realen Wertverhältnisse am Immobilienmarkt widerspiegeln.
- Unterschiedliche regionale Auswirkungen – Höhere Belastung in Gebieten mit gestiegenen Immobilienpreisen
- Aufkommensneutrale Gestaltung laut Bundesfinanzministerium
- Unvermeidbare individuelle Anpassungen der Steuerbelastung
- Neue Bewertungsverfahren und Erklärungspflichten bis 2025
- Gesamteinnahmen der Kommunen sollen konstant bleiben
Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts
Mit dem wegweisenden Urteil vom 10. April 2018 leitete das Bundesverfassungsgericht die umfassendste Grundsteuerreform der deutschen Nachkriegsgeschichte ein. Die Karlsruher Richter stellten fest, dass die jahrzehntelange Nutzung veralteter Einheitswerte zu einer systematischen Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Grundvermögen führte.
Reformaspekt | Zeitlicher Rahmen |
---|---|
Beschluss der Neuregelung | Bis Ende 2019 |
Vollständige Umsetzung | Ab 2025 |
Wichtige Informationen zur Feststellungserklärung
Die Feststellungserklärung bildet das Fundament für die Einheitswertbestimmung und damit für die Grundsteuerberechnung. Das Finanzamt berechnet den Einheitswert zunächst in Deutscher Mark, rundet auf volle hundert Deutsche Mark ab und rechnet dann mit dem amtlichen Kurs von 1 Euro = 1,95583 DM in Euro um.
Pflichten der Grundstückseigentümer
- Fristgerechte Einreichung nach behördlicher Aufforderung
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben aller relevanten Daten
- Sorgfältige Dokumentation von Grundstücksdaten und Flächengrößen
- Bereitstellung von Informationen zum Tierbestand bei landwirtschaftlichen Betrieben
- Gewissenhafte Kontrolle der eigenen Angaben vor Abgabe
Fristen und Verfahren
Die Einhaltung der Abgabefristen ist bei der Feststellungserklärung von entscheidender Bedeutung. Eigentümer sollten ein effektives Fristenmanagement betreiben, besonders wenn sie mehrere Grundstücke besitzen. Bei drohendem Fristablauf besteht die Möglichkeit einer begründeten Fristverlängerung.
Besondere Regelungen und Ausnahmen
Die Grundsteuer kennt verschiedene Sonderregelungen und Ausnahmefälle, die wirtschaftlich bedeutsam sein können. Im Rahmen der Reform werden diese Ausnahmetatbestände neu strukturiert, um die bisherigen Ungleichheiten, die durch historische Einheitswerte entstanden sind, zu korrigieren. Eigentümer sollten sich über die spezifischen Regelungen für ihre individuelle Situation informieren.
Befreiungen und Erlassmöglichkeiten
Das Grundsteuergesetz bietet verschiedene Befreiungsmöglichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen. Folgende Immobilien sind typischerweise von der Grundsteuer befreit:
- Immobilien im Besitz gemeinnütziger Organisationen mit ausschließlich gemeinnütziger Nutzung
- Öffentliche Schulen und Bildungseinrichtungen
- Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft
- Verwaltungsgebäude mit unmittelbarer öffentlicher Funktion
- Gebäude mit kultureller oder sozialer Bedeutung
Bei wesentlicher Ertragsminderung existieren zudem wichtige Erlassmöglichkeiten:
Ertragsminderung | Möglicher Erlass |
---|---|
Über 50% | Teilweiser Erlass |
100% | Vollständiger Erlass |
Der Antrag auf Grundsteuererlass muss bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden. Diese Regelung ist besonders relevant bei unverschuldetem Leerstand oder anderen nicht selbst verursachten Ertragsausfällen.
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Einführung der Grundsteuer C
Die Grundsteuer C wird im Rahmen der Reform als neues Instrument zur Eindämmung von Baulandspekulation eingeführt. In Hamburg fällt diese mit einem bemerkenswerten Hebesatz von 8.000% besonders hoch aus.
- Bundesländer mit Optionsmodell für Gemeinden:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Bayern hat als einziges Bundesland die Einführung der Grundsteuer C abgelehnt. Grundstückseigentümer sollten die lokalen Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da die zusätzliche Steuerbelastung für unbebaute Grundstücke erhebliche Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen haben kann.