Planen Sie die Aufteilung Ihrer Immobilie in separate Wohneinheiten? Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist dabei ein entscheidendes Dokument. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie der Antragsprozess abläuft.
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das die rechtliche Teilbarkeit einer Immobilie in eigenständige Einheiten bestätigt. Sie belegt, dass jede Wohneinheit baulich von anderen Gebäudeteilen getrennt ist und über einen eigenen, verschließbaren Zugang verfügt. Dieses Dokument ermöglicht die separate Nutzung, den Verkauf oder die Vermietung jeder Einheit.
Immobilieneigentümer benötigen diese Bescheinigung besonders dann, wenn sie ihr Gebäude in Eigentumswohnungen umwandeln möchten. Das Grundbuchamt verlangt diesen Nachweis, um zu bestätigen, dass die Räume eine vollständige, in sich abgeschlossene Wohnung mit Bad und Küche bilden.
Bedeutung und Zweck der Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Bescheinigung dokumentiert die bauliche Abgeschlossenheit von Wohneinheiten und bestätigt deren separate Bewohnbarkeit. Die zuständige Baubehörde prüft dabei folgende Aspekte:
- Eigenständige Versorgungsanschlüsse
- Vorhandensein sanitärer Einrichtungen
- Separater, abschließbarer Zugang
- Bauliche Trennung von anderen Einheiten
- Erfüllung aller rechtlichen Voraussetzungen
Rechtliche Grundlagen gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet die rechtliche Basis für die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Nach § 7 Abs. 4 WEG müssen Wohnungen für die Bildung von Wohnungseigentum in sich abgeschlossen sein. Die gesetzlichen Anforderungen umfassen:
- Bauliche Trennung durch Wände und Decken
- Eigener verschließbarer Zugang ohne Durchquerung fremden Sondereigentums
- Klar definierte räumliche Grenzen des Sondereigentums
- Erfüllung der Schall- und Wärmeschutzanforderungen
- Eigenständige Nutzungsmöglichkeit der Wohneinheit
Voraussetzungen für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die grundlegenden Voraussetzungen für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung umfassen die bauliche Eigenständigkeit der Einheiten und deren eindeutige Abgrenzung von anderen Gebäudeteilen. Ein detaillierter Aufteilungsplan dokumentiert diese Anforderungen für das Grundbuchamt.
Erforderliche Unterlagen und Dokumente
Dokument | Anforderungen |
---|---|
Antrag | Formlos mit Antragstellerdaten und Grundstücksangaben |
Lageplan/Flurkarte | Maßstab 1:500, nicht älter als 3 Monate, zweifache Ausfertigung |
Eigentumsnachweis | Aktueller Grundbuchauszug |
Aufteilungsplan | Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, zweifache Ausfertigung |
Räumliche Anforderungen und bauliche Abgeschlossenheit
Die bauliche Abgeschlossenheit ist das zentrale Kriterium und erfordert:
- Vollständige Trennung durch feste Wände und Decken
- Eigener, abschließbarer Zugang von gemeinschaftlichen Bereichen
- Separate Versorgungsanschlüsse für Strom, Wasser und Heizung
- Eigene sanitäre Einrichtungen
- Ausreichender Schall- und Wärmeschutz
Der Antragsprozess für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung
Der Antragsprozess erfolgt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder dem Stadtplanungsamt. Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen erfolgt die Prüfung der baulichen Voraussetzungen. Bei positiver Bewertung erhält der Antragsteller nach etwa zwei Wochen die Bescheinigung samt gestempeltem Aufteilungsplan per Post.
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Der Antragsprozess für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung
Schritte zur Antragstellung bei der Bauaufsichtsbehörde
Die Antragstellung bei der Bauaufsichtsbehörde erfordert ein systematisches Vorgehen. Folgende Schritte sind dabei zu beachten:
- Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde zur Klärung lokaler Anforderungen
- Erstellung eines formgerechten Antrags mit präzisen Angaben zum Antragsteller und zur Immobilie
- Anfertigung des Aufteilungsplans durch einen qualifizierten Architekten oder Bauingenieur
- Einreichung der Wohnflächenberechnung für einen beschleunigten Prozess
- Nutzung verfügbarer Mustervorlagen von Immobilienportalen wie immoverkauf24
Bearbeitungszeit und Gebühren
Kostenart | Betrag | Bemerkung |
---|---|---|
Behördliche Grundgebühr | 100-500 € | Abhängig von Bundesland und Kommune |
Aufteilungsplan | 500-2.000 € | Je nach Gebäudekomplexität |
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis sechs Wochen, wobei vollständige Unterlagen oft innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden. Komplexere Fälle oder fehlende Dokumente können den Prozess verlängern.
Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
Die Gesamtkosten einer Abgeschlossenheitsbescheinigung setzen sich aus behördlichen Gebühren und Planungskosten zusammen. Eine frühzeitige Informationsbeschaffung bei der lokalen Bauaufsichtsbehörde ist ratsam, um die spezifischen Anforderungen und zusätzlichen Unterlagen zu klären.
Übersicht der anfallenden Kosten
- Verwaltungsgebühren – 100 bis 500 Euro
- Aufteilungsplan durch Fachkräfte – 500 bis 2.000 Euro
- Zusätzliche Dokumente (Lageplan, Grundbuchauszüge)
- Gesamtbudget – etwa 600 bis 2.500 Euro
Finanzierung durch Immobiliendarlehen
Bei größeren Immobilienprojekten bieten viele Kreditinstitute spezielle Darlehen für Modernisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen an. Beachten Sie dabei:
- Prüfung der Eigentumsform und deren Auswirkung auf Finanzierungsmöglichkeiten
- Vergleich verschiedener Kreditangebote
- Beachtung der Zinssätze und Rückzahlungsoptionen
- Möglichkeiten für Sondertilgungen
- Integration in die Gesamtfinanzierung des Projekts
Was tun bei Ablehnung des Antrags?
Bei einer Ablehnung der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine systematische Vorgehensweise erforderlich. Die Bauaufsichtsbehörde muss ihre Entscheidung schriftlich begründen, was eine genaue Analyse der Ablehnungsgründe ermöglicht.
Typische Ablehnungsgründe sind:
- Unvollständige Antragsunterlagen
- Fehlerhafte oder ungenaue Bauzeichnungen
- Nicht erfüllte bauliche Voraussetzungen
- Mangelnde räumliche Abgeschlossenheit der Wohneinheiten
- Formale Mängel in der Dokumentation
Nach der Analyse stehen folgende Handlungsoptionen zur Verfügung:
- Nachreichung fehlender oder korrigierter Unterlagen mit erneutem Antrag
- Durchführung notwendiger baulicher Anpassungen vor erneuter Antragstellung
- Einlegung eines Widerspruchs innerhalb der gesetzlichen Frist
- Konsultation eines Fachanwalts für Immobilienrecht bei komplexen Fällen
Bei schwierigen Fällen empfiehlt sich die Unterstützung durch einen auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt, der bei der Durchsetzung des Anliegens helfen und rechtliche Optionen aufzeigen kann.
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