Grundsteuer wann fällig: Alle wichtigen Informationen zur Zahlung

Als Grundstückseigentümer ist es wichtig, die Zahlungstermine der Grundsteuer genau zu kennen und einzuhalten. Hier erfahren Sie alles über die Fälligkeiten, Zahlungsoptionen und die kommende Reform der Grundsteuer.

Wann ist die Grundsteuer fällig?

Die Grundsteuer wird für ein komplettes Kalenderjahr festgesetzt und ist zu vier festen Terminen zahlbar. Die vierteljährliche Zahlungsweise ist der Standardfall für die meisten Grundstückseigentümer in Deutschland.

  • 15. Februar – erste Rate (25% des Jahresbetrags)
  • 15. Mai – zweite Rate (25% des Jahresbetrags)
  • 15. August – dritte Rate (25% des Jahresbetrags)
  • 15. November – vierte Rate (25% des Jahresbetrags)

Regelmäßige Zahlungstermine der Grundsteuer

Die Gemeinden versenden zu Beginn des Jahres einen Grundsteuerbescheid mit dem Jahresbetrag und den Fälligkeitsterminen. Für eine reibungslose Abwicklung empfiehlt sich:

  • Termine im Kalender vormerken
  • Dauerauftrag bei der Bank einrichten
  • Zahlungsreferenzen bei Überweisungen angeben
  • Direktzahlung an die zuständige Gemeindekasse

Einmalige Zahlung der Grundsteuer: Voraussetzungen und Antrag

Alternativ besteht die Möglichkeit einer Einmalzahlung zum 1. Juli. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Formeller Antrag bei der zuständigen Gemeinde erforderlich
  • Schriftliche Antragstellung vor Beginn des Steuerjahres
  • Zahlung des gesamten Jahresbetrags in einer Summe
  • Langfristige Gültigkeit des Antrags bis zum Widerruf

Die Grundsteuerreform 2025: Was ändert sich?

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft. Die Reform wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 notwendig, das die bisherige Bewertungspraxis als verfassungswidrig einstufte.

Komponente Beschreibung
Grundsteuerwert Basiert auf Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobilienart und Gebäudealter
Grundsteuermesszahl Wird mit dem Grundsteuerwert multipliziert
Hebesatz Wird von den Gemeinden individuell festgelegt (300% bis über 900%)

Neue Berechnungsgrundlagen und Hebesätze

Die neue Berechnung basiert auf aktuelleren Bewertungskriterien und berücksichtigt verschiedene Faktoren für eine gerechtere Besteuerung. Die Gemeinden behalten das Recht, ihre Hebesätze anzupassen, wobei das Ziel ist, die Gesamteinnahmen auf bisherigem Niveau zu halten.

Einführung der Grundsteuer C

Die neue Grundsteuer C zielt speziell auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke ab. Sie ermöglicht den Gemeinden, höhere Hebesätze für baureife, unbebaute Grundstücke festzulegen, um Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken und die Bebauung zu fördern.

Unterschiede zwischen Grundsteuer A und B

Die Grundsteuer wird in zwei Hauptkategorien unterteilt, die sich in ihrer Anwendung und Berechnung unterscheiden. Beide Arten folgen dem gleichen Zahlungszeitplan, unterscheiden sich jedoch in ihrem Anwendungsbereich:


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  • Grundsteuer A – gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
  • Grundsteuer B – betrifft alle anderen Grundstücksarten
  • Beide sind von der einmaligen Grunderwerbsteuer zu unterscheiden
  • Jährlich wiederkehrende Verpflichtung für Grundstückseigentümer

Grundsteuer A: Für land- und forstwirtschaftliche Flächen

Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren berechnet. Die Bewertung berücksichtigt verschiedene Faktoren:

  • Art der landwirtschaftlichen Nutzung
  • Größe der bewirtschafteten Flächen
  • Tierbestand auf dem Grundstück
  • Nutzungsarten der Grundstücke
  • Standardisierte Bewertungskriterien

Der finale Steuerbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des ermittelten Grundsteuerwerts mit der Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz. Das neue, IT-gestützte Bewertungsverfahren verzichtet weitgehend auf einzelbetriebliche Differenzierungen und reduziert den Verwaltungsaufwand für Landwirte und Finanzbehörden.

Grundsteuer B: Für bebaute und bebaubare Grundstücke

Die Grundsteuer B umfasst alle Grundstücke außerhalb der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Darunter fallen:

  • Wohngebäude und Wohngrundstücke
  • Gewerbeimmobilien
  • Unbebaute Grundstücke in Wohn- oder Gewerbegebieten
  • Sonstige bebaubare Flächen

Eigentümer erhalten zu Jahresbeginn einen Grundsteuerbescheid von ihrer Gemeinde, sofern sie am 1. Januar im Grundbuch eingetragen sind. Die Berechnung erfolgt analog zur Grundsteuer A durch Multiplikation des Grundsteuerwerts mit Steuermesszahl und kommunalem Hebesatz. Als wichtige Einnahmequelle der Kommunen dient die Grundsteuer B der Finanzierung öffentlicher Aufgaben.

Verantwortlichkeiten der Eigentümer und Mieter

Die gesetzliche Pflicht zur Grundsteuerzahlung liegt beim eingetragenen Eigentümer. Die Zahlung erfolgt entweder vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) oder auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.

Verantwortlicher Pflichten
Eigentümer Gesetzliche Steuerpflicht, Zahlungsverantwortung, Administrative Aufgaben
Mieter Indirekte Kostentragung über Betriebskosten, Prüfung der Nebenkostenabrechnung

Pflichten der Eigentümer bei der Grundsteuer

Immobilieneigentümer müssen folgende steuerliche Pflichten erfüllen:

  • Termingerechte Abgabe der Grundsteuererklärung
  • Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben
  • Rechtzeitige Steuerzahlung
  • Beachtung der Eigentümerwechsel-Regelungen zum Stichtag 1. Januar
  • Einhaltung der bundeslandspezifischen Fristen

Mieter und die Umlage der Grundsteuer

Die Grundsteuer kann gemäß § 556 Absatz 1 Satz 2 BGB als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Mieter zahlen den anteiligen Betrag ihrer Wohnfläche über:

  • Monatliche Nebenkostenzahlungen
  • Jährliche Nebenkostenabrechnung
  • Anteilige Berechnung nach Wohnfläche
  • Prüfungsrecht der Belege bei Unklarheiten
  • Anpassungen durch die Grundsteuerreform 2025

Hebesatzfestlegung durch die Gemeinden

Die Gemeinden verfügen über ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht zur autonomen Festsetzung der Grundsteuer-Hebesätze. Diese Kompetenz basiert auf der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Absatz 2 GG sowie Artikel 106 Absatz 6 Satz 2 GG und bildet ein fundamentales Element der kommunalen Finanzhoheit.


Sieh dir auch an

  • Hebesatz als Multiplikator für den Grundsteuermessbetrag
  • Individuelle Anpassung nach finanzieller Situation der Gemeinde
  • Flexible Gestaltung nach lokalen politischen Zielen
  • Unterschiedliche Anpassungszeitpunkte je nach Kommune
  • Direkte Auswirkung auf die Höhe der Grundsteuer

Im Rahmen der Grundsteuerreform planen viele Kommunen eine Neujustierung ihrer Hebesätze. Das Ziel ist dabei die Aufkommensneutralität – die Gemeinden streben an, das bisherige Niveau der Grundsteuereinnahmen beizubehalten. Für Grundstückseigentümer ist es daher ratsam, die Entwicklung der lokalen Hebesätze zu beobachten, da diese unmittelbaren Einfluss auf ihre individuelle Steuerlast haben.

Aspekt Bedeutung
Rechtliche Grundlage Verfassungsrechtlich geschützte kommunale Selbstverwaltung
Funktion Steuerung der kommunalen Einnahmen
Reformziel Aufkommensneutrale Anpassung der Hebesätze
Gunther
Gunther

Mein Name ist Gunther Weber, und ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit Immobilien, Baufinanzierung und rechtlichen Aspekten rund um Eigentum. Mein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich aufzubereiten und Lesern dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen – sei es beim Kauf, Verkauf oder der Verwaltung einer Immobilie.