Als Eigentümer einer Wohnung stehen Sie vor der wichtigen Aufgabe, Ihr Hausgeld optimal steuerlich geltend zu machen. Erfahren Sie, welche Bestandteile absetzbar sind und wie Sie dabei maximal von steuerlichen Vorteilen profitieren können.
Was ist Hausgeld und wie wird es verwendet?
Hausgeld ist eine monatliche Pflichtabgabe für Eigentümer von Eigentumswohnungen an die Hausverwaltung. Diese Zahlung deckt die laufenden Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums und wird basierend auf dem Miteigentumsanteil berechnet. Die Höhe variiert je nach Immobiliengröße, -zustand und -lage und kann jährlich bei der Eigentümerversammlung angepasst werden.
Definition und Bestandteile des Hausgeldes
Das Hausgeld setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen:
- Umlagefähige Betriebskosten:
– Gebäudeversicherung
– Grundsteuer
– Straßenreinigung
– Müllabfuhr
– Wasser- und Abwasserkosten
– Gemeinschaftsstrom - Nicht-umlagefähige Kosten:
– Verwaltungsgebühren
– Instandhaltungsrücklagen
– Reparaturen am Gemeinschaftseigentum
Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten
Aspekt | Hausgeld | Nebenkosten |
---|---|---|
Zahler | Wohnungseigentümer | Mieter |
Umfang | Alle gemeinschaftlichen Kosten | Nur umlagefähige Betriebskosten |
Höhe | 20-30% höher als Nebenkosten | Geringer als Hausgeld |
Steuerliche Absetzbarkeit von Hausgeld für Eigentümer
Die steuerliche Absetzbarkeit des Hausgeldes hängt von der Nutzungsart der Immobilie ab. Bei vermieteten Objekten ist der Großteil als Werbungskosten absetzbar, während bei selbstgenutzten Wohnungen nur bestimmte Teilbeträge geltend gemacht werden können.
Hausgeld bei selbstgenutzten Wohnungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen:
– 20% der Kosten absetzbar
– Maximaler Abzug: 4.000 Euro jährlich - Handwerkerleistungen:
– 20% der Arbeitskosten absetzbar
– Maximaler Abzug: 1.200 Euro jährlich
– Nur Arbeitskosten, keine Materialkosten
Hausgeld bei vermieteten Wohnungen
Bei vermieteten Immobilien können Sie den Großteil des Hausgeldes als Werbungskosten absetzen. Die Instandhaltungsrücklage ist jedoch erst bei tatsächlicher Verwendung steuerlich absetzbar, nicht bei der Einzahlung.
Wichtige Belege und Nachweise für die Steuererklärung
Für die optimale steuerliche Nutzung sind folgende Dokumente erforderlich:
- Jährliche Hausgeldabrechnung
- Detaillierte Aufschlüsselung der absetzbaren Positionen
- Nachweise über die Verwendung der Instandhaltungsrücklage
- Bescheinigungen der Hausverwaltung über haushaltsnahe Dienstleistungen
- Belege über durchgeführte Handwerkerleistungen
Welche Belege sollten aufbewahrt werden?
- Jährliche Hausgeldabrechnung – detaillierte Aufstellung aller Kostenpositionen mit klarer Trennung zwischen absetzungsfähigen und nicht absetzungsfähigen Beträgen
- Bescheinigungen – über haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen vom Verwalter
- Zahlungsnachweise – Kontoauszüge und Überweisungsbelege für sämtliche Hausgeldzahlungen
- Bei Instandhaltungsmaßnahmen – Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Einzelrechnungen für durchgeführte Arbeiten
- Dokumentation der Instandhaltungsrücklage – lückenlose Nachweise über tatsächliche Verwendung für steuerliche Geltendmachung
Die Aufbewahrungsfrist für diese Unterlagen beträgt mindestens vier Jahre, bei vermieteten Objekten sogar bis zu zehn Jahre.
Tipps zur korrekten Dokumentation
- Systematische Ablage – separate Ordnung für hausgeldbezogene Unterlagen nach Kalenderjahren
- Steuerbescheinigung – spezielle Aufschlüsselung der Beträge für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mit ausgewiesenem Arbeitskostenanteil
- Digitale Dokumentation – sofortiges Einscannen von Belegen mit aussagekräftigen Dateinamen
- Übersichtstabelle erstellen – Erfassung aller Hausgeldzahlungen mit Datum, Betrag und Verwendungszweck
- Bei vermieteten Objekten – klare Trennung zwischen umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten
- Instandhaltungsrücklage – genaue Dokumentation von Zeitpunkt und Verwendungszweck der Mittel
Zusätzliche steuerlich absetzbare Kosten für Eigentümer
Die steuerliche Absetzbarkeit variiert je nach Nutzungsart der Immobilie. Bei vermieteten Objekten sind die Möglichkeiten umfangreicher als bei selbst genutzten Wohnungen. Selbstnutzer können besonders von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten profitieren, die die Steuerschuld direkt reduzieren. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen geltend gemacht werden.
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Weitere absetzbare Posten
- Handwerkerleistungen am Gemeinschaftseigentum – 20% der Arbeitskosten bis maximal 1.200 Euro jährlich absetzbar (z.B. Heizungswartung, Fassadenreparaturen)
- Schornsteinfegergebühren – vollständig als Handwerkerleistung absetzbar
- Energieberaterkosten – unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar
- Zinsaufwendungen – bei vermieteten Objekten komplett absetzbar, bei Selbstnutzung nur in Ausnahmefällen
- Grundsteuer – bei vermieteten Immobilien vollständig als Werbungskosten absetzbar
Fazit: Steuerliche Vorteile des Hausgeldes für Eigentümer
Die steuerliche Absetzbarkeit des Hausgeldes bietet erhebliche finanzielle Vorteile. Bei vermieteten Objekten kann ein Großteil als Werbungskosten abgesetzt werden, während Selbstnutzer von Abzügen bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen profitieren.
Leistungsart | Maximaler Steuerabzug | Prozentsatz |
---|---|---|
Haushaltsnahe Dienstleistungen | 4.000 Euro jährlich | 20% der Kosten |
Handwerkerleistungen | 1.200 Euro jährlich | 20% der Arbeitskosten |
Für die optimale Nutzung dieser Steuervorteile ist eine sorgfältige Dokumentation und korrekte Aufschlüsselung aller Kosten in der Steuererklärung unerlässlich. Mit systematischer Vorgehensweise können Eigentümer ihre Steuerlast legal und effektiv minimieren.